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   LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09   

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https://dejure.org/2010,73307
LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09 (https://dejure.org/2010,73307)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 20.05.2010 - 4 O 431/09 (https://dejure.org/2010,73307)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 4 O 431/09 (https://dejure.org/2010,73307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 312 BGB, § 355 Abs 3 BGB
    Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft: Auslegung eines vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts; Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Abwicklung nach Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung über die Rechtsfolgen eines Widerrufs i.R.e. Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09
    Der Schutz des Verbrauchers erfordert aber eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers heraus eindeutige Erklärung (vgl. BGH NJW 2007, 1946).

    Da die Widerrufsbelehrung unwirksam ist, folgt hieraus, dass die Widerrufsfrist nicht laufen konnte (vgl. BGH, NJW 2007, 1946).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09
    Die Verpflichtung des Gesellschafters zur Leistung der Einlage besteht aber nur bis zum Wirksamwerden des Widerrufs fort; danach tritt an die Stelle der Anspruch auf das dem Gesellschafter nach den Grundsätzen gesellschaftsrechtlicher Abwicklung zustehende Auseinandersetzungsguthaben zum Zeitpunkt des Ausscheidens (vgl. BGH, NJW 2003, 2821, 2823; NZG 2008, 406 ff.).

    Nach der Auffassung der Kammer hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.07.2003, Az: II ZR 387/02 (NJW 2003, 2821, 2823- zitiert nach Beck-online) gerade die Durchgriffssperre auch für einen Fall einer Fondsbeteiligung, wie sie hier im vorliegenden Fall gegeben ist, bestätigt und hierbei betont, dass dem Gesellschafter ein Abfindungsguthaben zusteht, dessen Höhe sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt bestimmt.

  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09
    Die Rechtssprechung behandelt den Widerruf in Fällen des Gesellschaftsbeitritts wie eine außerordentliche Kündigung, sodass die Abwicklung dann nach den Grundsätzen der gekündigten fehlerhaften Gesellschaft erfolgt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.07.2009, Az.: 27 U 5/09, Seite 11).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 20.05.2010 - 4 O 431/09
    Die von der Klägerseite zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1252 - zitiert nach Beck-online) ist dagegen im hiesigen Verfahren nicht einschlägig.
  • LG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 S 12/10

    Zum Widerruf einer Beitrittserklärung zu einer Publikumsgesellschaft

    Hiergegen spricht vor allem, dass die Klägerin am Ende des zweiten Satzes der Widerrufsbelehrung selbst ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen (§§ 312 d Abs. 3, 355 Abs. 3 BGB) Bezug nimmt, was wiederum zeigt, dass die Klägerin das gesetzliche Leitbild als Grundlage für die Widerrufsbelehrung erachtet hat und dem Beklagten mithin ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wurde, das sich in vollem Umfang an den gesetzlichen Vorgaben zu orientieren hat (so auch Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 20.05.2010, Aktenzeichen 4 O 431/09).

    35 Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung an, dass die Durchsetzungssperre des § 730 Abs. 1 BGB auch die vorliegende Fallkonstellation erfasst mit dem Ergebnis, dass Einzelansprüche vor Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz nicht isoliert durchsetzbar sind (so auch OLG Köln, Urteil vom 22.07.2009, Aktenzeichen 27 U 5/09; Landgericht Landau, Urteil vom 20.05.2010, Aktenzeichen 4 O 431/09).

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